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Kosten
Leider dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen Kosten nicht übernehmen. Dies ist darin begründet, dass sie die "gesetzliche" Grundversorgung gewährleisten sollen, welche hauptsächlich ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen und Arzneien umfasst. Die Arbeit der Heilpraktiker ist im Grundversorgunsgkatalog nicht enthalten.Aus diesem Grunde muss die Abrechnung grundsätzlich privat erfolgen. Eventuell ist eine teilweise Kostenübernahme durch private Versicherungsträger und Arbeitgeber, sowie eine steuerliche Entlastung möglich.
Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie entweder sofort mit Bargeld oder durch Banküberweisung innerhalb 14 Tagen ohne Abzüge begleichen. E-Cash (Zahlung mit Bankkarte etc.) ist derzeit leider nicht möglich.
Übersicht
Die telefonische Erstberatung ist gratis. Bei umfangreichen Behandlungen erhalten Sie eine Preisaufstellung mit Berechnung der Gesamtkosten.Die folgende Übersicht für Einzelleistungen liefert einen Überblick über die "Größenordnung" der entstehenden Kosten.
Für Massagen und ausleitende Anwendungen werden nur medizinierte und hochwertige Öle verwendet.
Übernahmemöglichkeiten
- Private Versicherungen zahlen in der Regel je nach Vertragsumfang einen Anteil je Behandlung. Meistens gibt es auch eine jahresbezogene Obergrenze.
- Eine Alternative zur privaten Vollversicherung, die bei Familien u.U. sehr kostspielig werden kann, stellen private Zusatzversicherungen dar, welche speziell erweiterte Maßnahmenpakete versichern, die über die "gesetzliche Grundversorgung" hinausgehen. Solche Pakete werden z.T. sogar auch durch die gesetzlichen Krankenkassen in Kooperation mit privaten Versicherungsträgern vermittelt.
- Beamte sind über den Arbeitgeber beihilfefähig
- Wenn Sie Kinder haben, die Sie heilpraktisch versorgen möchten, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für das Kind besonders: Kinder haben bessere Chancen, die Gesundheitsprüfung der PKV zu bestehen, und die Beiträge sind noch niedrig.
Arzneien
Die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente und Heilmittel (Pflanzenextrakte, Homöopathie, Öle…) sind mit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2003 von der Erstattung durch GKV ausgeschlossen worden, da sie nicht „bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten“.Heilpraktiker-Behandlungskosten und verordnete Heilmittel sind steuerlich absetzbar als „Außergewöhnliche Belastung“. Dies gilt auch für Differenzbeiträge, die von Ergänzungsversicherugnen oder Beihilfe nicht getragen worden sind.
Zur Heilpraktikertätigkeit
Sie ist, wie die Arbeit anderer therapeutischer Berufe auch, qualifiziertes Handwerk und erarbeitetes Wissen, und sie dient dem Wohlbefinden des Menschen.Die Gesamtkosten einer Behandlung liegen - ohne Berücksichtigung möglicher Erstattungen - für den Patienten je nach Art und Häufigkeit der Anwendung zwischen 45 und 800 €.
Und wenn wir über diese Summen den Kopf schütteln - was sind vielen von uns Gesundheit und regelmäßige "Behandlung" unserer Autos wert?
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